Der Erfolg von Unternehmen gründet sich in der Regel auf eine motivierte und gesunde Belegschaft. Mit dieser Erkenntnis begann Mitte der 1980er Jahre eine neue Ära in den Betrieben. Zunächst begann man mit der freiwilligen und experimentellen Umsetzung bis es zur aktuellen gesetzlichen Verpflichtung der Unternehmen über das Präventionsgesetz kam. Nach „nur“ 12 Jahren Vorbereitung und Schaffung der Eckpunkte seitens der SPD und Bündnis 90/die Grünen im Jahr 2004, ist nun spätestens seit 2016 die Gesundheitsförderung in Betrieben vorgeschrieben. 2019 schließlich legte der GKV-Spitzenverband entsprechend der gesetzlichen Vorgaben in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene die Handlungsfelder und Kriterien für die Leistungen der Krankenkassen in der Primärprävention und betrieblichen Gesundheitsförderung fest, die für die Leistungserbringung vor Ort verbindlich gelten.
Die Leistungsarten umfassen unter anderem die betriebliche Gesundheitsförderung nach § 20b und 20c SGB V. Die Krankenkassen bieten seither interessierten Unternehmen Unterstützung bei der Planung und Umsetzung betrieblicher Gesundheitsförderung (BGF) an. Dabei werden die Leistungen folgenden Handlungsfeldern zugeordnet:
1. Beratung zur gesundheitsförderlichen Arbeitsgestaltung
a. Gesundheitsförderliche Gestaltung von Arbeitstätigkeit und -bedingungen
b. Gesundheitsgerechte Führung
c. Gesundheitsförderliche Gestaltung betrieblicher Rahmenbedingungen
d. Bewegungsförderliche Umgebung
e. Gesundheitsgerechte Verpflegung im Arbeitsalltag
f. Verhältnisbezogene Suchtprävention im Betrieb
2. Gesundheitsförderlicher Arbeits- und Lebensstil
a. Stressbewältigung und Ressourcenstärkung
b. Bewegungsförderliches Arbeiten und körperlich aktive Beschäftigte
c. Gesundheitsgerechte Ernährung im Arbeitsalltag
d. Verhaltensbezogene Suchtprävention im Betrieb
3. Überbetriebliche Vernetzung und Beratung
Verbreitung und Implementierung von BGF durch überbetriebliche Netzwerke
Mögliche Leistungen der Krankenkassen in der betrieblichen Gesundheitsförderung sind:
• Analyseleistungen (z. B. Arbeitsunfähigkeits-, Arbeitssituations- und
Altersstrukturanalysen, Befragungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern,
Durchführung von Workshops u. a. Verfahren) zur Bedarfsermittlung
• Beratung zur Gestaltung gesundheitsförderlicher Arbeitsbedingungen
• Beratung zur Ziel- und Konzeptentwicklung sowie zu allen Themen der
Beschäftigtengesundheit einschließlich Unterstützungsmöglichkeiten zur
Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
• Unterstützung beim Aufbau eines Projektmanagements
• Moderation von Arbeitsgruppen, Gesundheitszirkeln und ähnlichen Gremien
• Qualifizierung/Fortbildung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in
Prävention und Gesundheitsförderung
• Umsetzung verhaltenspräventiver Maßnahmen
• interne Öffentlichkeitsarbeit
• Dokumentation, Evaluation und Qualitätssicherung.
Steuerfreie Arbeitgeberleistungen
Aber nicht nur die Krankenkassen unterstützen die Betriebe bei der betrieblichen Gesundheitsförderung. Vielmehr können auch Arbeitgeber bis zu 500 € pro Beschäftigten und Jahr für geeignete Maßnahmen zur Verfügung stellen, ohne dass dies von den Mitarbeitern als geldwerter Vorteil versteuert werden muss.
Autor: Peter Erl-Knorr